Helfen mit einer Stiftung
Helfen mit einer Stiftung
- Eine Stiftung sollte mit einem Startkapital ab 100.000,– Euro ausgestattet werden. Mit den Erträgen können begabte Studierende gezielt gefördert werden, z.B. durch Studienabschluss-Stipendien, die Unterstützung von Forschungsvorhaben oder die Vergabe von Preisen für hervorragende Leistungen.
- Die in die Stiftung eingebrachten Mittel sind steuerlich abzugsfähig, die Erträge daraus steuerfrei.
- Die Mittel werden vom Verband der Freunde treuhänderisch verwaltet. Der Verband ist gemeinnützig und sorgt auch dafür, dass aus den Erträgen der Stiftung der vom Stifter/der Stifterin festgelegte Zweck erfüllt wird.
- Auf Wunsch trägt die Stiftung den Namen des Stifters bzw. der Stifterin oder einer Person, der mit der Einrichtung der Stiftung gedacht werden soll. So trägt die Stiftung zum Andenken an den Stifter/die Stifterin, die betroffene Person oder an eine bestimmte Familie bei.
- Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder per Testament eingerichtet werden. Eine Einrichtung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass die einbezahlten Beträge steuerlich voll geltend gemacht werden können.