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Helfen mit einer Stiftung

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Helfen mit einer Stiftung

 
Mit der Einrichtung einer Stiftung können Sie die Universität Freiburg und ihre Studierenden nachhaltig und zeitunabhängig unterstützen. Sie bestimmen selbst, welchen Namen die Stiftung trägt und für welche Zwecke die Erträge verwendet werden sollen. Die Verwaltung übernimmt der Verband für Sie. 
 
  • Eine Stiftung sollte mit einem Startkapital ab 100.000,– Euro ausgestattet werden. Mit den Erträgen können begabte Studierende gezielt gefördert werden, z.B. durch Studienabschluss-Stipendien, die Unterstützung von For­schungs­vorhaben oder die Ver­gabe von Preisen für hervorragende Leistungen.
  • Die in die Stiftung eingebrachten Mittel sind steuerlich abzugsfähig, die Erträge daraus steuerfrei.
     
  • Die Mittel werden vom Verband der Freunde treuhänderisch verwaltet. Der Verband ist gemeinnützig und sorgt auch dafür, dass aus den Erträgen der Stiftung der vom Stifter/der Stifterin festgelegte Zweck erfüllt wird.
     
  • Auf Wunsch trägt die Stiftung den Namen des Stifters bzw. der Stifterin oder einer Person, der mit der Einrichtung der Stiftung gedacht werden soll. So trägt die Stiftung zum Andenken an den Stifter/die Stifterin, die betroffene Person oder an eine bestimmte Familie bei.
     
  • Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder per Testament eingerichtet werden. Eine Einrichtung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass die einbezahlten Beträge steuerlich voll geltend gemacht werden können.
 
Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen die passende Form der Unterstützung.
 
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Groß (0761/203-4406)
 
 

 

Kontakt

Verband der Freunde der Universität Freiburg e.V.
Haus "Zur Lieben Hand"
Löwenstraße 16
79098 Freiburg
T +49 761 203-4406
F +49 761 203-4414
freunde-der-uni@uni-freiburg.de

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Franziska Foellmer
Dr. Danica Subally


Öffnungzeiten

Dienstag, 9–15 Uhr
Mittwoch, 14–17 Uhr

 

Spendenkonto

Verband der Freunde der Universität Freiburg e.V.
IBAN: DE69 6809 0000 0012 5340 00

Bitte geben Sie "Spende" und Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen können. Für den Spendenabzug bis 300 Euro reicht ein Zahlungsnachweis aus.
 

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